Zum Inhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

Als PDF herunterladen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge der Inkprynt GmbH, Uhlandstraße 14, 71065 Sindelfingen, vertreten durch den Geschäftsführer Lorenz Godofred Lancelot Maisch (nachfolgend „Inkprynt“), über die Herstellung und den Versand handschriftlicher Schriftstücke, über damit zusammenhängende Druck-, Kuvertier- und Beratungsleistungen sowie über Marketing- und Kommunikationsdienstleistungen.

(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend einheitlich „Kunde“). Bestimmungen, die nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, sind als solche gekennzeichnet. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

(3) Der Kunde gibt bei seiner Anfrage an, ob er als Unternehmer oder als Verbraucher handelt. Handelt er im Namen oder für Rechnung eines Unternehmens, ist dieses Unternehmen Vertragspartner.

(4) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB. Gegenüber Unternehmern gelten die AGB auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass Inkprynt erneut auf sie hinweisen muss.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn und soweit Inkprynt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn Inkprynt in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos ausführt.

(6) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist vorbehaltlich des Gegenbeweises ein schriftlicher Vertrag oder eine Bestätigung von Inkprynt in Textform maßgeblich. Eine E-Mail genügt.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Inkprynt erbringt Leistungen im Bereich der persönlichen Schriftkommunikation. Hierzu gehören insbesondere 1. die Herstellung handschriftlicher Briefe, Karten, Postkarten, Gruß- und Weihnachtskarten und vergleichbarer Schriftstücke, 2. die Adressierung von Umschlägen und die Kuvertierung, 3. der Druck oder die Beschaffung von Briefpapier, Karten und Umschlägen nach Vorgabe des Kunden, 4. der Versand der Schriftstücke an vom Kunden benannte Empfänger oder die Übergabe an den Kunden, 5. die Digitalisierung, Anpassung oder Neuentwicklung von Handschriften und Unterschriften, 6. Marketing- und Kommunikationsleistungen, insbesondere die Konzeption von Mailings und Kampagnen, die Text- und Botschaftsentwicklung, die Gestaltung sowie die Beratung zu Anlass, Tonalität, Zielgruppe und Versandweg, und 7. damit zusammenhängende Beratungs-, Muster- und Projektleistungen.

(2) Die Schriftstücke werden mit Schreibautomaten (Plottern) hergestellt, die echte Stifte führen. Es handelt sich um maschinell geführte, bewusst variierte Handschrift. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Text weder von einer natürlichen Person von Hand geschrieben noch als Handschrift-Schriftart gedruckt.

(3) Der konkrete Leistungsumfang, insbesondere Stückzahl, Format, Papier, Stift, Handschrift, Personalisierung, Porto, Versandweg und Termin, ergibt sich aus dem angenommenen Angebot und der Vertragsbestätigung. Angaben in Prospekten, auf Websites, in Mustern oder in Werbematerial sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht werden.

(4) Inkprynt schuldet die vertragsgemäße Herstellung der Schriftstücke und die vereinbarten Beratungs- und Kommunikationsleistungen. Ist ein Versand an Empfänger vereinbart, schuldet Inkprynt die ordnungsgemäße Einlieferung der Sendungen bei einem Beförderer, nicht deren Zustellung. Einen bestimmten werblichen oder wirtschaftlichen Erfolg, etwa eine Öffnungs- oder Antwortquote oder einen Umsatz, schuldet Inkprynt nicht.

(5) Absender der Schriftstücke ist der Kunde. Inkprynt stellt die Schriftstücke in seinem Namen und nach seinen Vorgaben her und liefert sie beim Beförderer ein. Die Auswahl der Empfänger, der Inhalt der Schriftstücke und die Entscheidung, ob ein Empfänger angeschrieben werden darf, obliegen allein dem Kunden. Sie sind nicht Gegenstand der Leistung von Inkprynt (§ 5 Abs. 4).

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Darstellungen auf der Website, in Preislisten, Prospekten und Werbematerial sind kein verbindliches Angebot. Sie dienen als Aufforderung an den Kunden, ein Angebot anzufordern.

(2) Auf Anfrage erstellt Inkprynt ein verbindliches Angebot in Textform. Das Angebot enthält den Leistungsumfang, den Gesamtpreis einschließlich des voraussichtlichen Portos und eine Annahmefrist. Ist keine Frist angegeben, beträgt sie 14 Tage ab Zugang des Angebots. Mit dem Angebot erhält der Kunde diese AGB in Textform.

(3) Der Kunde kann das Angebot innerhalb der Annahmefrist annehmen durch 1. eine Annahmeerklärung in Textform, wobei eine E-Mail genügt, 2. die Unterzeichnung des Angebots oder 3. die Zahlung des Angebotsbetrags.

Der Vertrag kommt mit der ersten dieser Handlungen zustande. Bei Zahlung ist der Eingang auf dem Konto von Inkprynt maßgeblich, bei Zahlung über einen Zahlungslink oder per Kartenzahlung vor Ort (z. B. Qonto Tap to Pay) der erfolgreiche Abschluss des Zahlungsvorgangs. Inkprynt bestätigt den Vertragsschluss unverzüglich in Textform (Vertragsbestätigung).

(4) Geht die Annahme erst nach Ablauf der Annahmefrist ein, kommt der Vertrag nur zustande, wenn Inkprynt dies in Textform bestätigt. Andernfalls erstattet Inkprynt bereits gezahlte Beträge unverzüglich.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt Inkprynt rechtzeitig, vollständig und in dem vorgegebenen Format alle für die Leistung erforderlichen Unterlagen und Daten zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere 1. der zu schreibende Text einschließlich aller Variablen und Personalisierungsfelder, 2. die Empfängerliste mit den für Anrede, Anschrift und Personalisierung erforderlichen Feldern, soweit ein Versand an Dritte beauftragt ist, 3. Druckdaten, Logos, Briefbogen, Unterschriften, Handschriftproben und sonstige Gestaltungsvorgaben, 4. Angaben zu Papier, Format, Stift, Handschrift und Versand, 5. die Benennung einer für Rückfragen erreichbaren Ansprechperson und 6. die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Annahmeerklärung zur Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, soweit Inkprynt Empfängerdaten im Auftrag eines Unternehmers verarbeiten soll (§ 5 Abs. 1).

(2) Der Kunde prüft alle Daten vor der Übergabe auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Widerspruchsfreiheit und technische Verwertbarkeit. Inkprynt ist nicht verpflichtet, die Daten auf inhaltliche, rechtliche oder logische Richtigkeit zu prüfen, es sei denn, Fehler sind offensichtlich.

(3) Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Form, verschieben sich vereinbarte Fertigstellungs- und Versandtermine angemessen. Inkprynt kann eine angemessene Entschädigung nach § 642 BGB verlangen, insbesondere für nachgewiesenen Mehraufwand durch Maschinenstillstand, erneute Rüstzeiten oder nicht mehr verwendbares Material. Setzt Inkprynt dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Nachholung der Mitwirkung mit der Erklärung, den Vertrag nach fruchtlosem Fristablauf zu kündigen, kann Inkprynt den Vertrag nach § 643 BGB kündigen. Die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen bleibt geschuldet.

(4) Empfängerlisten sind in einem mit Inkprynt abgestimmten maschinenlesbaren Format, insbesondere XLSX oder CSV, mit eindeutig benannten Spalten zu liefern. Die Folgen unvollständiger, doppelter, falsch kodierter oder nicht zustellbarer Datensätze gehen zu Lasten des Kunden.

§ 5 Empfänger, Datenschutz und Zulässigkeit des Versands

(1) Verarbeitet Inkprynt personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden, der Unternehmer ist, insbesondere Empfängerlisten, Personalisierungsmerkmale, Unterschriftenvorlagen oder Handschriftproben, gilt hierfür vorrangig die gesondert abzuschließende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (nachfolgend „AVV“). Ergänzend gelten diese AGB. Solange keine wirksam angenommene AVV vorliegt, ist Inkprynt nicht verpflichtet, Empfängerdaten zu verarbeiten. Im Übrigen informiert die Datenschutzerklärung von Inkprynt über die Verarbeitung personenbezogener Daten.

(2) Ist der Kunde Verbraucher und übermittelt er Empfängerdaten, Unterschriften oder Handschriftproben für private Zwecke, ist keine AVV abzuschließen. Inkprynt verarbeitet diese Daten dann als eigene Verantwortliche nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und wendet die Schutzstandards der AVV entsprechend an. Inkprynt verwendet die Daten insbesondere ausschließlich für die Aufträge dieses Kunden und nicht für eigene Werbung, für Adresshandel oder für das Training von KI-Modellen. Empfängerlisten, Unterschriften, Handschriftproben und Handschrift-Fonts gibt Inkprynt nicht in KI-Dienste ein. Die Daten werden durch die in der AVV beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen geschützt. Zur Erfüllung der Informationspflicht gegenüber den Empfängern (Art. 14 DSGVO) bringt Inkprynt auf dem Umschlag oder der Rückseite der Sendung einen kurzen Datenschutzhinweis mit Verweis auf die Datenschutzerklärung an. Der Kunde ist hiermit einverstanden.

(3) Empfängerdaten aus Aufträgen von Verbrauchern werden drei Monate nach Einlieferung der Sendungen gelöscht. Wünscht der Kunde bei der Beauftragung in Textform ihre Speicherung für Folgeaufträge, werden sie bis zu 36 Monate nach Abschluss des letzten Auftrags gespeichert. Für eigene Handschriftproben und Unterschriften des Kunden gilt § 16 Abs. 3. Der Kunde kann jederzeit in Textform eine frühere Löschung verlangen. Nach der Löschung setzt eine Neuherstellung, auch im Rahmen der Nacherfüllung, voraus, dass der Kunde die Daten erneut übermittelt.

(4) Der Kunde entscheidet allein, an wen und mit welchem Inhalt Schriftstücke in seinem Namen versandt werden. Er ist dafür verantwortlich, dass 1. er die Empfängerdaten rechtmäßig erhoben hat und an Inkprynt übermitteln darf, 2. für die Ansprache jedes Empfängers eine Rechtsgrundlage besteht, insbesondere nach der DSGVO, dem BDSG und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), 3. kein Empfänger der Ansprache widersprochen hat oder in einer Werbesperrliste geführt wird und 4. dem Versand auch im Übrigen keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.

Inkprynt prüft Empfängerlisten nicht auf Einwilligungen, Werbewidersprüche, Robinson- oder Sperrlisten und ist hierzu nur verpflichtet, soweit dies gesondert beauftragt ist. Für die Zulässigkeit der Ansprache der Empfänger ist Inkprynt nicht verantwortlich.

(5) Wird Inkprynt von Empfängern, Wettbewerbern, Verbänden, Behörden oder sonstigen Dritten in Anspruch genommen, weil die Ansprache eines Empfängers oder der Inhalt eines Schriftstücks unzulässig war, stellt der Kunde, soweit er Unternehmer ist, Inkprynt von allen daraus entstehenden Ansprüchen frei. Die Freistellung umfasst insbesondere Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche, Abmahnkosten, die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung sowie den angemessenen Aufwand für die Bearbeitung von Beschwerden. Sie gilt nicht, soweit der Kunde die zugrunde liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat oder Inkprynt den Anspruch selbst zu vertreten hat. Inkprynt informiert den Kunden unverzüglich über eine Inanspruchnahme und stimmt die Rechtsverteidigung mit ihm ab. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(6) Widerspricht ein Empfänger gegenüber Inkprynt der Ansprache oder bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Ansprache eines Empfängers unzulässig ist, darf Inkprynt den Versand an diesen Empfänger bis zur Klärung aussetzen. Betreffen die Anhaltspunkte die Empfängerliste insgesamt, darf Inkprynt den gesamten Versand aussetzen. Inkprynt informiert den Kunden unverzüglich und leitet ihm Widersprüche weiter. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt. Ersparte Aufwendungen, insbesondere nicht verbrauchtes Porto, werden angerechnet.

§ 6 Inhalte und Rechte Dritter

(1) Der Kunde versichert, dass die von ihm übermittelten Texte, Bilder, Logos, Unterschriften, Handschriften und sonstigen Inhalte keine Urheber-, Marken-, Namens-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte Dritter verletzen und dass er zu ihrer Vervielfältigung und Bearbeitung im Rahmen des Auftrags berechtigt ist.

(2) Der Kunde darf keine Inhalte übermitteln, die gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere keine rassistischen, volksverhetzenden, gewaltverherrlichenden, pornografischen, beleidigenden, irreführenden, wettbewerbswidrigen oder sonst sittenwidrigen Inhalte. Inkprynt ist zur inhaltlichen Prüfung nicht verpflichtet. Inkprynt darf die Leistung jedoch verweigern oder vom Vertrag zurücktreten, wenn Inhalte offensichtlich unzulässig sind oder ein begründeter Verdacht hierfür besteht. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall zu vergüten.

(3) Für Ansprüche Dritter wegen einer Rechtsverletzung durch vom Kunden beigestellte Inhalte gilt § 5 Abs. 5 entsprechend.

(4) Texte, Anreden und Personalisierungen, die sich aus der Verknüpfung von Kundendaten ergeben, liegen in der Verantwortung des Kunden. Das gilt insbesondere für falsche Anreden, veraltete Titel oder unpassende Inhalte. Eine inhaltliche Redaktion schuldet Inkprynt nur, soweit sie ausdrücklich beauftragt ist.

§ 7 Handschrift, Materialien und Beschaffenheit

(1) Die mit Schreibautomaten erzeugte Handschrift weist bewusste, natürliche Schwankungen in Strichstärke, Neigung, Laufweite, Grundlinie, Druck und Buchstabenform auf. Diese Schwankungen sind gewolltes Merkmal des Produkts und Teil der vereinbarten Beschaffenheit.

(2) Eine von Inkprynt angebotene oder digitalisierte Handschrift bildet eine menschliche Originalhandschrift nicht identisch nach. Abweichungen im direkten Vergleich, insbesondere bei Buchstabenverbindungen, Sonderzeichen, Umlauten, Zeilenfall und Unterschriften, sind herstellungsbedingt und Teil der vereinbarten Beschaffenheit.

(3) Leichte Farbabweichungen des Stiftes, geringe Unterschiede zwischen Chargen, wechselnde Tintendeckung und geringfügige Versätze auf vorgedrucktem Papier sind bei der gewählten Herstellungstechnik üblich. Gegenüber Unternehmern gelten zudem die handelsüblichen Toleranzen der Druck- und Papierindustrie (Schnitt, Passer, Papiergrammatur, Weißegrad, Farbraum) als vereinbart.

(4) Stellt der Kunde eigenes Papier, eigene Umschläge oder sonstige Materialien bei, trägt er das Risiko ihrer Eignung für die maschinelle Beschriftung, den Druck und die Kuvertierung. Unebenheiten, Beschichtungen, Prägungen, Fenster, Klammern oder abweichende Formate können das Schriftbild beeinträchtigen oder die Verarbeitung unmöglich machen. Solche Beeinträchtigungen sind kein Mangel, soweit sie auf den beigestellten Materialien beruhen. Inkprynt weist auf erkennbare Eignungsprobleme hin.

(5) Soweit der Kunde keine verbindlichen Vorgaben gemacht hat, wählt Inkprynt geeignete Stifte, Papiere und Umschläge nach billigem Ermessen. Sonderwünsche, etwa bestimmte Tinten, Füller, Sonderformate, Heißfolie oder Siegel, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung und können Mehrkosten und längere Lieferzeiten auslösen.

(6) Muster, Freigabeexemplare und digitale Vorschauen dienen der Veranschaulichung. Die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen herstellungsbedingten Abweichungen der Serie vom Muster sind hinzunehmen.

(7) Ist der Kunde Verbraucher, werden ihm die in den Absätzen 1 bis 3 und 6 beschriebenen Merkmale und Abweichungen vor Annahme des Angebots (§ 3 Abs. 3) eigens mitgeteilt. Sie werden nur Vertragsinhalt, wenn der Verbraucher ihnen ausdrücklich und gesondert zustimmt (§ 476 Abs. 1 Satz 2 BGB).

§ 8 Muster, Korrekturen und Freigabe

(1) Soweit vereinbart, stellt Inkprynt vor der Serienfertigung ein digitales oder physisches Freigabemuster zur Verfügung. Der Kunde prüft das Muster sorgfältig auf Text, Anrede, Personalisierung, Handschrift, Unterschrift, Layout, Papier und Verarbeitung. Wird die Serie unmittelbar an Empfänger versandt, ist die Musterfreigabe die zentrale Prüfungsmöglichkeit des Kunden.

(2) Serienfertigung und Versand beginnen erst nach ausdrücklicher Freigabe des Kunden in Textform. Eine E-Mail genügt. Erteilt der Kunde die Freigabe nicht innerhalb einer angemessenen, von Inkprynt gesetzten Frist, sind vereinbarte Termine nicht mehr bindend. Inkprynt nennt dann einen neuen Termin nach Maßgabe der aktuellen Auslastung.

(3) Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass das Muster und die zugrunde liegenden Daten vertragsgemäß sind. Entspricht die Serie dem freigegebenen Muster, stellen Fehler in den vom Kunden gelieferten oder freigegebenen Texten, Daten und Vorgaben, etwa Schreibfehler, falsche Anreden oder Adressen, die bereits im freigegebenen Muster enthalten waren, keinen Mangel dar. Ist der Kunde Unternehmer, gilt dies für alle Fehler, die bereits im freigegebenen Muster enthalten waren. Zudem kann ein Unternehmer Fehler, die er bei sorgfältiger Prüfung des Musters hätte erkennen können, nach der Freigabe nicht mehr als Mangel rügen. Die Sätze 2 bis 4 gelten nicht, soweit Inkprynt arglistig gehandelt hat.

(4) Änderungswünsche nach der Freigabe oder nach Beginn der Serienfertigung sind nur im Rahmen der technischen und zeitlichen Möglichkeiten und gegen gesonderte Vergütung möglich. Bereits hergestellte Schriftstücke, bedrucktes Material und aufgewendetes Porto sind vom Kunden zu vergüten.

(5) Verzichtet der Kunde ausdrücklich auf ein Muster, erfolgt die Fertigung auf Grundlage der übermittelten Daten. Fehler in diesen Daten gehen zu Lasten des Kunden.

§ 9 Preise, Porto und Zahlung

(1) Es gelten die im angenommenen Angebot genannten Preise. Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich ein Bruttopreis angegeben ist. Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Endpreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Porto, Nachporto, Einschreiben, internationale Versandkosten, Zölle und vergleichbare Fremdkosten sind im Preis nur enthalten, wenn dies ausdrücklich ausgewiesen ist. Gegenüber Verbrauchern werden sie vor Vertragsschluss gesondert ausgewiesen. Ändert sich der Portotarif zwischen Vertragsschluss und Einlieferung, darf Inkprynt die Differenz gegenüber Unternehmern weiterberechnen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn die Einlieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt. Sinkt das Porto, wird die Differenz gutgeschrieben.

(3) Verringert der Kunde nach Vertragsschluss die Stückzahl, gilt § 12 entsprechend. Wird die Stückzahl einvernehmlich erhöht, berechnet Inkprynt die tatsächlich hergestellte und versandte Menge.

(4) Zusätzlicher Aufwand, der nicht im Angebot enthalten ist und vom Kunden veranlasst oder gewünscht wird, insbesondere Datenbereinigung, Layoutanpassungen, zusätzliche Korrekturläufe, Expressfertigung, Sonderpapiere oder manuelle Nacharbeit, wird nach vorheriger Mitteilung nach tatsächlichem Aufwand oder nach gesonderter Vereinbarung berechnet.

(5) Die gesamte Vergütung einschließlich des voraussichtlichen Portos ist mit Vertragsschluss fällig und innerhalb von sieben Tagen ohne Abzug im Voraus zu zahlen. Dies gilt für Unternehmer und Verbraucher gleichermaßen. Inkprynt beginnt mit Mustern, Fertigung und Versand erst nach vollständigem Zahlungseingang. Zusätzlicher Aufwand nach Absatz 4 wird gesondert angeboten und ist vor seiner Ausführung zu zahlen. Ergibt sich beim tatsächlichen Porto ein Guthaben des Kunden, erstattet Inkprynt dieses unverzüglich. Eine Nachberechnung erfolgt nur nach Maßgabe von Absatz 2. Abweichende Zahlungsmodalitäten, etwa die Zahlung auf Rechnung, bedürfen einer Vereinbarung in Textform.

(6) Zahlt der Kunde nicht innerhalb der Frist nach Absatz 5, kann Inkprynt ihm eine angemessene Nachfrist von mindestens sieben Tagen setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann Inkprynt vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt § 12 Abs. 1 und 2 entsprechend.

(7) Soweit Zahlung auf Rechnung vereinbart ist oder Nachberechnungen anfallen, sind Rechnungen innerhalb von sieben Tagen nach Zugang ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Maßgeblich ist der Eingang auf dem Konto von Inkprynt. Skonto wird nur gewährt, wenn es ausdrücklich vereinbart ist.

(8) Gerät der Kunde in Verzug, kann Inkprynt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und den gesetzlichen Verzugsschaden verlangen. Inkprynt kann in diesem Fall weitere Leistungen aus demselben Vertragsverhältnis zurückhalten.

(9) Ist der Kunde Unternehmer, darf er nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte. Insbesondere bleiben ihre Gegenansprüche wegen Mängeln aus demselben Vertragsverhältnis unberührt.

§ 10 Termine, Versand, Gefahrübergang und Verzug

(1) Inkprynt nennt im Angebot einen voraussichtlichen Fertigstellungs- oder Einlieferungstermin. Verbindlich ist ein Termin nur, wenn Inkprynt ihn ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt. Fristen beginnen erst, wenn die Zahlung nach § 9 Abs. 5 vollständig eingegangen ist, der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat und, soweit vorgesehen, das Muster freigegeben ist.

(2) Ist der Versand an Empfänger vereinbart, übergibt Inkprynt die Sendungen einem geeigneten Beförderer, insbesondere der Deutschen Post AG oder einem vergleichbaren Postdienstleister. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe an den Beförderer auf ihn über. Dies gilt auch dann, wenn Inkprynt das Porto verauslagt. Ist der Kunde Verbraucher, richtet sich der Gefahrübergang nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Die Zustellung durch den Beförderer ist nicht Teil der von Inkprynt geschuldeten Leistung (§ 2 Abs. 4). Inkprynt haftet daher nicht für Laufzeiten, Zustellqualität, Fehlzustellungen, Nachsendungen, Lagerung bei Abwesenheit oder Verlust nach ordnungsgemäßer Einlieferung. Transportversicherungen schließt Inkprynt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden ab. Ist der Kunde Verbraucher und geht eine Sendung nach der Einlieferung, aber vor dem Zugang beim Kunden oder Empfänger verloren oder wird sie beschädigt, stellt Inkprynt die betroffenen Schriftstücke auf eigene Kosten neu her und versendet sie erneut. Weitergehende gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.

(4) Werden Schriftstücke an eine falsche Person oder Anschrift versandt, weil die vom Kunden übermittelten Daten fehlerhaft oder veraltet waren, haftet Inkprynt hierfür nicht. Die Kosten eines erneuten Versands trägt in diesem Fall der Kunde.

(5) Unzustellbarkeit einzelner Sendungen aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden, des Empfängers oder des Beförderers liegen, etwa wegen eines unbekannten Empfängers, einer unvollständigen Anschrift oder einer Annahmeverweigerung, berechtigt den Kunden nicht zur Minderung. Inkprynt ist nicht verpflichtet, unzustellbare Sendungen nachzusenden, den Empfänger zu ermitteln oder den Kunden einzeln über jede Unzustellbarkeit zu unterrichten, es sei denn, dies ist gesondert vereinbart. An Inkprynt zurückkommende Sendungen bietet Inkprynt dem Kunden gesammelt zur Abholung oder zur Übersendung auf seine Kosten an. Fordert der Kunde sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Angebot an, vernichtet Inkprynt sie datenschutzgerecht (vgl. § 11 Abs. 6 AVV).

(6) Soll die Ware an den Kunden oder an eine von ihm benannte Anschrift geliefert werden, erfolgt der Versand, soweit nicht anders vereinbart, auf Kosten des Kunden ab der Produktionsstätte von Inkprynt. Für den Gefahrübergang gilt Absatz 2 entsprechend.

(7) Teillieferungen und Teilversände sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und ihm hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

(8) Die Haftung von Inkprynt für Schäden aus einer verspäteten Leistung (Verzögerungsschäden) ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Inkprynt einen Termin nach Absatz 1 ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt hat. In diesem Fall richtet sich die Haftung nach § 14 Abs. 2 und 4. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist und die Fälle des § 14 Abs. 1 bleiben unberührt.

(9) Inkprynt ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, insbesondere Druckereien, Papiergroßhändler, Versanddienstleister und, soweit für die Leistungserbringung erforderlich, Anbieter von Software und Diensten der künstlichen Intelligenz. Druckereien erhalten ausschließlich Gestaltungsdaten wie Designs, Logos und Druckvorlagen, jedoch keine Empfängerdaten, Unterschriften oder Handschriftproben. Für die Einbindung solcher Stellen in die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die AVV und die Datenschutzerklärung. Die Verantwortung von Inkprynt gegenüber dem Kunden bleibt unberührt.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

(1) Ist der Kunde Unternehmer, bleiben gelieferte körperliche Gegenstände, insbesondere Muster, Restauflagen, an den Kunden übergebene Schriftstücke und Materialien, bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von Inkprynt. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verwenden. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter hat der Kunde auf das Eigentum von Inkprynt hinzuweisen und Inkprynt unverzüglich zu unterrichten.

(2) Ist der Kunde Verbraucher, bleibt die an ihn gelieferte Ware bis zur vollständigen Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung Eigentum von Inkprynt.

§ 12 Kündigung, Stornierung und Annahmeverzug

(1) Kündigt oder storniert der Kunde den Auftrag, bevor Inkprynt mit der Fertigung begonnen oder kundenspezifisches Material bestellt hat, kann Inkprynt eine pauschale Vergütung in Höhe von 5 % des Auftragswerts (ohne Porto) verlangen (vgl. § 648 Satz 3 BGB). Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Inkprynt kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch zusteht. Inkprynt bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs vorbehalten.

(2) Kündigt der Kunde nach Beginn der Fertigung, nach Bestellung kundenspezifischen Materials oder nach Freigabe des Musters, kann Inkprynt die vereinbarte Vergütung verlangen. Inkprynt muss sich jedoch anrechnen lassen, was Inkprynt infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt (§ 648 BGB). Nicht verbrauchtes Porto und nicht angefallene Materialkosten werden in jedem Fall abgezogen.

(3) Die nach den Absätzen 1 und 2 geschuldeten Beträge werden mit bereits geleisteten Zahlungen verrechnet. Ein Überschuss wird dem Kunden unverzüglich erstattet. Ein verbleibender Betrag ist innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungszugang zu zahlen. Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern (§ 19) bleiben unberührt.

(4) Nimmt der Kunde fertiggestellte Ware nicht ab oder unterlässt er eine erforderliche Versandfreigabe, gerät er nach den gesetzlichen Vorschriften in Annahmeverzug. Inkprynt kann die Ware in diesem Fall auf Kosten des Kunden angemessen einlagern und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

§ 13 Mängelrechte

(1) Ist der Versand unmittelbar an Empfänger vereinbart, sieht der Kunde die Serie regelmäßig nicht. Grundlage der Beschaffenheitsprüfung ist in diesem Fall im Wesentlichen das nach § 8 freigegebene Muster. Mängel, die erst nach dem Versand bekannt werden, etwa durch Hinweise von Empfängern, soll der Kunde Inkprynt möglichst zeitnah in Textform mitteilen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er sie unverzüglich nach Kenntnis zu rügen. Eine Untersuchung jeder einzelnen Sendung beim Empfänger schuldet der Kunde nicht.

(2) Ist der Kunde Unternehmer und werden die Schriftstücke an ihn selbst geliefert, hat er sie unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese in Textform zu rügen. Ist der Kunde Kaufmann, gelten ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Verbraucher werden gebeten, offensichtliche Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben hiervon unberührt.

(3) Ist der Kunde Unternehmer, leistet Inkprynt bei Mängeln nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder bei einem nicht nur unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten. Ist der Kunde Verbraucher, richten sich Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach §§ 439 und 475d BGB. Schadensersatz steht dem Kunden nur nach Maßgabe von § 14 zu.

(4) Wurden die Schriftstücke bereits an Empfänger versandt, erfolgt die Nacherfüllung in der Regel durch Neuherstellung und erneuten Versand, soweit dies möglich und verhältnismäßig ist. Das gilt insbesondere bei einem von Inkprynt zu vertretenden Fehlversand, etwa bei einer Verwechslung von Schriftstücken oder Umschlägen. Eine Rückholung beim Empfänger schulden weder der Kunde noch Inkprynt. Wurde die Ware an den Kunden selbst geliefert, stimmen die Parteien eine etwaige Rücksendung vorher in Textform ab. Die Kosten einer erforderlichen Rücksendung trägt Inkprynt. Werden nur einzelne Stücke beanstandet, besteht keine Pflicht zur Rücksendung der gesamten Serie.

(5) Kein Mangel liegt insbesondere vor bei 1. den in § 7 beschriebenen, vereinbarten Merkmalen der Handschrift, des Schriftbilds, der Tinte und des Papiers, 2. Fehlern in vom Kunden beigestellten Daten, Texten, Adressen oder Materialien, einschließlich eines hieraus folgenden Versands an falsche Empfänger, 3. Fehlern, die bereits im freigegebenen Muster enthalten waren, nach Maßgabe von § 8 Abs. 3, 4. der Unzustellbarkeit einzelner Sendungen aus Gründen, die in der Sphäre des Empfängers oder des Beförderers liegen, und 5. dem Umstand, dass Empfänger die Sendung als maschinell geschrieben erkennen.

(6) Ist der Kunde Unternehmer, gilt eine Stückzahldifferenz von bis zu 2 % der bestätigten Menge nicht als Mangel, soweit nicht eine exakte Stückzahl ausdrücklich zugesichert wurde. Abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte oder versandte Menge.

(7) Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Mängelansprüche in zwölf Monaten ab Ablieferung an den Kunden. Bei unmittelbarem Versand an Empfänger beginnt die Frist mit der Einlieferung beim Beförderer. Dies gilt nicht in den Fällen des § 14 Abs. 1 und nicht, wenn Inkprynt den Mangel arglistig verschwiegen hat. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 14 Haftung

(1) Inkprynt haftet unbeschränkt 1. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, 2. bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 3. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und 4. im Umfang einer übernommenen Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von Inkprynt für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere entgangenen Gewinn, ausgebliebene Response- oder Conversion-Raten, Reputationsschäden und Schäden durch Postlaufzeiten, soweit nicht ein Fall des Absatzes 1 oder 2 vorliegt.

(4) Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung in den Fällen des Absatzes 2 der Höhe nach auf den Auftragswert (ohne Umsatzsteuer und Porto), mindestens jedoch auf 5.000 Euro je Schadensfall begrenzt.

(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Inkprynt.

§ 15 Keine Erfolgs- oder Aufmerksamkeitsgarantie

(1) Handschriftliche Mailings und kommunikative Beratung können Aufmerksamkeit erzeugen, tun dies aber nicht in jedem Einzelfall. Inkprynt übernimmt keine Garantie dafür, dass Empfänger die Sendung öffnen, lesen, als echt handgeschrieben wahrnehmen oder in einer bestimmten Weise reagieren.

(2) Vergleiche mit anderen Anbietern, beispielhafte Response-Quoten, Referenzen und Musterkampagnen sind unverbindliche Erfahrungswerte. Sie werden nur Vertragsinhalt, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.

§ 16 Urheber- und Nutzungsrechte, Handschriften und Unterschriften

(1) An Handschriften, Schriftbildern, Software, Produktionsverfahren, Layouts, Angeboten, Konzepten und Mustern, die von Inkprynt stammen, verbleiben alle Rechte bei Inkprynt oder deren Lizenzgebern. Der Kunde erhält an den hergestellten Schriftstücken das für den vereinbarten Versand- und Nutzungszweck erforderliche einfache Nutzungsrecht.

(2) Handschriften und Unterschriften, die der Kunde beigestellt hat oder die auf Grundlage seiner Vorlagen für ihn digitalisiert wurden, verwendet Inkprynt ausschließlich für Aufträge dieses Kunden. Eigene Handschriften, Schriftschnitte und Produktionsverfahren darf Inkprynt auch für andere Kunden nutzen, soweit nicht ausdrücklich Exklusivität vereinbart ist.

(3) Inkprynt speichert digitalisierte Handschrift-Fonts, Unterschriftenvorlagen und zugehörige Steuerdaten bis zu 36 Monate nach Abschluss des letzten Auftrags, um sie für Folgeaufträge desselben Kunden wiederzuverwenden. Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, gelten für Unternehmer vorrangig die AVV und für Verbraucher § 5 Abs. 2 und 3 sowie die Datenschutzerklärung. Der Kunde kann die Löschung dieser Dateien jederzeit in Textform verlangen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Nach der Löschung kann derselbe Schriftzug nur nach erneuter Digitalisierung verwendet werden.

(4) Produktionsdateien, Steuerdaten der Schreibautomaten, Schriftsoftware und interne Vorlagen von Inkprynt sind nicht Gegenstand der Leistung. Der Kunde kann ihre Herausgabe nicht verlangen, soweit dies nicht für die vertragsgemäße Nutzung der fertigen Schriftstücke erforderlich ist.

(5) Ist der Kunde Unternehmer, darf Inkprynt ihn nach Abschluss des Auftrags als Referenz nennen (Name, Logo, allgemeine Projektbeschreibung), sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Verbraucher nennt Inkprynt nur mit deren vorheriger Einwilligung als Referenz. Die Verwendung konkreter Briefinhalte, Unterschriften oder Empfängerdaten zu Referenzzwecken bedarf in jedem Fall der vorherigen Zustimmung des Kunden.

§ 17 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle nicht allgemein bekannten Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Dies gilt insbesondere für Empfängerlisten, Texte, Preise, Handschriften, Unterschriften und technische Abläufe.

(2) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, die ohne ihr Zutun allgemein bekannt werden oder zu deren Offenlegung eine gesetzliche oder behördliche Pflicht besteht.

(3) Die Verschwiegenheitspflicht besteht während der Zusammenarbeit und für die Dauer von einem Jahr nach deren Beendigung. Unberührt bleiben die Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten nach der AVV und dem Datenschutzrecht sowie der gesetzliche Schutz von Geschäftsgeheimnissen, insbesondere nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

§ 18 Höhere Gewalt

(1) Ist Inkprynt durch höhere Gewalt an der Leistung gehindert, verlängern sich die Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Krieg, Unruhen, Arbeitskämpfe bei Dritten, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Energie oder Telekommunikation, Cyberangriffe, erhebliche Störungen bei Postdienstleistern und unvorhersehbare Lieferengpässe bei Papier, Stiften oder Ersatzteilen, soweit Inkprynt sie nicht zu vertreten hat. Inkprynt informiert den Kunden unverzüglich über die Behinderung.

(2) Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, kann jede Partei vom betroffenen Auftrag zurücktreten. Bereits erbrachte und für den Kunden verwertbare Leistungen sind zu vergüten. Darüber hinausgehende Vorauszahlungen werden unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht § 14 Abs. 1 eingreift.

§ 19 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz, etwa per E-Mail oder Telefon, oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss zusätzlich gesondert in Textform.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Das gilt insbesondere für individuell beschriftete, personalisierte oder in einer für den Kunden bestimmten Handschrift hergestellte Schriftstücke.

(3) Soweit ein Widerrufsrecht besteht, insbesondere bei Verträgen über nicht individualisierte Waren wie Muster-Sets, unbeschriftete Karten, Briefpapier oder Umschläge ohne Personalisierung sowie bei Verträgen über Dienstleistungen ohne Herstellung individualisierter Schriftstücke, etwa isolierte Beratungs- oder Konzeptionsleistungen, gilt die folgende Widerrufsbelehrung.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage – bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen ab dem Tag des Vertragsabschlusses, – bei einem Vertrag über die Lieferung von Waren ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, – bei einem Vertrag über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Inkprynt GmbH, Uhlandstraße 14, 71065 Sindelfingen, Telefon: +49 7031 3049490, E-Mail: info@inkprynt.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Bei Verträgen über die Lieferung von Waren gilt zusätzlich: Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (Inkprynt GmbH, Uhlandstraße 14, 71065 Sindelfingen) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen gilt zusätzlich: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) – An Inkprynt GmbH, Uhlandstraße 14, 71065 Sindelfingen, E-Mail: info@inkprynt.com – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) – Bestellt am (*)/erhalten am (*) – Name des/der Verbraucher(s) – Anschrift des/der Verbraucher(s) – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleibt ihm der Schutz der zwingenden Bestimmungen dieses Staates erhalten.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz der Inkprynt GmbH. Inkprynt ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Ist der Kunde Unternehmer, ist Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen Sindelfingen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen zu Beweiszwecken in Textform erfolgen. Der Vorrang individueller Vereinbarungen (§ 1 Abs. 6) bleibt unberührt.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(6) Inkprynt kann diese AGB mit Wirkung für künftige Verträge ändern. Für bereits geschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung.

(7) Inkprynt ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Inkprynt GmbH

Uhlandstraße 14, 71065 Sindelfingen, Deutschland Telefon: +49 7031 3049490 · E-Mail: info@inkprynt.com · Datenschutz: privacy@inkprynt.com · Web: www.inkprynt.com Geschäftsführer: Lorenz Godofred Lancelot Maisch Sitz der Gesellschaft: Sindelfingen · Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 807497